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Als Voraussetzungen für die schriftliche und mündliche Prüfung werden insbesondere fundierte Kenntnisse für das Gebiet der allgemeinen und klinischen Psychiatrie mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten verlangt :
- Untersuchung bei psychischen Störungen, psychopathologischer Befund
- Organische Psychosen
- Affektive Psychosen
- Schizophrene Psychosen
- Alkohol-, Medikamenten-, und Drogenabhängigkeit
- Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Erlebnisreaktionen
- Suizid
Als kleinere Unterthemen, die aber keineswegs vernachlässigt werden sollten, sind folgende von Bedeutung:
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Sexualstörungen, Sexualabweichungen
- Sozialpsychiatrie und psychiatrische Versorgung
- Forensische Psychiatrie und rechtliche Bestimmungen der Zulassung (HeilprG)
Erwartet wird von dem Prüfling auch eine psychotherapeutische Ausbildung in einem konkreten psychotherapeutischen Verfahren sowie allgemeine Kenntnisse über therapeutische Verfahren (insbesondere Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und Gesprächspsychotherapie nach Rogers sowie z.B. autogenes Training, progressive Muskelentspannung und Hypnose als ärztlich-medizinisch allgemein anerkannte Verfahren).
Die staatl. Prüfung durch die Gesundheitsämter gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil, die immer direkt nacheinander bestanden werden müssen. Wird nur der schriftliche, nicht aber der mündliche Teil der Prüfung bestanden, muß die Prüfung komplett wiederholt werden. Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
Der schriftliche Teil umfaßt 28 Multiple-choice Fragen, von denen 75 % (= 21 Fragen) in 55 Minuten richtig beantwortet werden müssen. > thematische Inhalte der schriftlichen Prüfung siehe oben!
Die mündliche Prüfung erstreckt sich über 20 bis 30 Minuten und hat als Themenschwerpunkte wiederum allgemeine und klinische Psychiatrie, klinische Psychologie, Diagnosestellungen an konkreten Fallbeispielen und Abgrenzung der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit
(HeilprG) gegenüber Ärzten, Psychiatern und Psychologen, aber auch gegenüber Heilpraktikern.
Zu beachten ist, daß der Antragstellende für den Antrag auf Erteilung der staatlichen Zulassung zur Psychotherapie
(HeilprG) mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens über einen Hauptschulabschluß verfügen muß.
Dem Antrag auf Erlaubnis sind im Allgemeinen beizufügen:
Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Kopie des Reisepasses/Personalausweises, Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), Nachweis über den Abschluß der Schulausbildung (Zeugnisse), Lebenslauf, Ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate) und ein Paßbild.
Als allgemeingültige Literaturempfehlungen für die Prüfungsvorbereitung sind anzusehen:
- " Psychiatrie " R. Tölle / Springer Verlag
- " GK 3 Psychiatrie " F. Braun, T. Pöhlke / Thieme Verlag
- " Kurzlehrbuch zum GK 3 Psychiatrie " S. Brunnhuber, K. Lieb / Urban und Fischer Verlag
- " Grundkonzepte der Psychotherapie" Jürgen Kriz / Beltz Verlag
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